Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Die Ausübung von Prostitution in einer zu Wohnzwecken genutzten Wohnanlage stellt einen nicht hinzunehmenden Nachteil für die anderen Eigentümer und Bewohner der Wohnanlage dar. Der Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Bahnhofsnähe. In der Anlage befinden sich 45 Wohneinheiten und elf Gewerbeeinheiten. Nach der Gemeinschaftsordnung ist in der Wohnanlage die Nutzung der besagten Wohneinheiten nur zu Koblenz 2019+ Illegale Prostituierte gestattet. Ihre Nutzung zum Zwecke der Ausübung eines Gewerbes darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwalters erfolgen. Diese Zustimmung darf der Verwalter nach der Gemeinschaftsordnung nur aus wichtigem Grund verweigern. Die Beklagte ist die Sondereigentümerin zweier Wohneinheiten. In einer der beiden Wohneinheiten, einer Drei-Zimmer-Wohnung, wird unstreitig der Wohnungsprostitution nachgegangen. Diese wird im Internet beworben. Eine Zustimmung des Verwalters zur Prostitutionsausübung in der Wohnung liegt bis heute nicht vor. Das AG hat der Beklagten die Nutzung des Sondereigentums zur Ausübung der Prostitution untersagt. Das LG Koblenz hat die Berufung zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Einen solchen Nachteil liegt bei der Nutzung einer Wohneinheit für die Ausübung der Prostitution vor. Deshalb ist eine solche nicht genehmigte Nutzung in der Wohnanlage zu unterlassen. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, eine Zustimmung zu der Nutzung zu erteilen. Ein wichtiger Grund zur Verweigerung der Zustimmung durch den Verwalter liegt nämlich vor, da die Ausübung der Prostitution eine unzumutbare Beeinträchtigung anderer Hausbewohner befürchten lässt. Eine solche kann nicht als diskret eingestuft werden. Dies stellt eine Belastung für die Hausgemeinschaft dar, schadet dem Ansehen der Wohnanlage, mindert daher den Wert der Sondereigentumseinheiten und erschwert deren Vermietung. Bitte den Spam-Schutz-Code korrekt eingeben! Toggle Navigation Kanzlei Service Aktuell. Toggle Navigation Tel. Info Service Mietrecht und Wohneigentumsrecht Verkehrsrecht Arbeitsrecht Inkasso Strafrecht. Suche nach:. Prostitution in einer WEG? LG Koblenz v. April 27, Quelle: LG Koblenz Pressemitteilung vom Lesen Sie auch. Rechtsanwalt in Detmold. Anwaltskanzlei Detmold. Anwaltskanzlei in Detmold. Fax: Mietrechtsberatung Partner Kontakt Datenschutz Impressum.
Stade ots - Am gestrigen späten Abend von h bis Mitternacht haben Einsatzkräfte der Polizei zusammen mit Vertretern der Ordnungsbehörden eine Modellwohnung in der Buxtehuder Innenstadt durchsucht. Gemeinsam gegen Menschenhandel, Ausgabe September Geburtstag eine Spende vom Geburtstagskind für SOLWODI Blick Aktuell am Rhein Hunsrück Anzeiger vom Geben Sie Ihren Ort an, um regionalisierte Informationen zu erhalten.
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